Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
1. Begriffsdefinition
Für diese AGBs werden nachfolgende Begriffe definiert:
Räumlichkeit/en |
= |
1 Bett, 1
Zimmer, 1 Wohnung, 1 Appartement oder 1 Haus jeweils mit Balkon und/oder Terrasse und/oder |
Besteller |
= |
Person oder Firma, die Räumlichkeiten bestellt/bucht und für die Zahlung zuständig ist/haftet |
Gast |
= |
Person, die tatsächlich in der Räumlichkeit wohnt oder deren Auftrag-/Arbeitgeber oder eine dritte Person, wobei jede dieser Personen/Firmen für die Zahlung der Buchung zuständig ist/haftet |
2. Geltungsbereich dieser
AGBs
Familie Buchmann stellt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen Räumlichkeiten zur
Verfügung. Die ausschließliche Basis
für die Vermietung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern sind die Geschäftsbedingungen der Familie Buchmann sowie die in den
Räumlichkeiten oder auf Anfrage verfügbaren Hausordnungen. Sofern jemand für einen Dritten bucht, so ist es dessen Obliegenheit,
diesen Dritten über die Mietbedingungen/Bestimmungen zu informieren.
3. Rechtliche Grundlagen und
Gerichtsstand
Die rechtlichen Grundlagen für alle Verträge zwischen der Familie Buchmann und einem
Besteller/Gast ergeben sich aus:
* den AGBs in ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Hausordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Inventarliste
* den Nutzungsbedingungen zur W-LAN Nutzung
Der Gerichtsstand für alle mit der Familie Buchmann geschlossenen Verträge ist immer Memmingen.
4. Zustandekommen des
Vertrages
Der Vertrag zwischen der Familie Buchmann und dem Besteller/Gast kommt durch Buchung und
Buchungsbestätigung oder durch
Buchung und Zahlung oder durch Buchung und Bereitstellung der Räumlichkeiten zustande.
Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt,
wenn der Besteller/Gast dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung durch den Besteller/Gast
kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Portale im Internet, kann die Buchung von der
Hinterlegung gültiger Kreditkartendaten abhängig gemacht werden.
Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet
der Dritte der Familie Buchmann gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
5. Einchecken und
Schlüssel
Grundsätzlich stehen dem Gast die Räumlichkeiten ab 17.00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung.
Andere Zeiten sind individuell zu vereinbaren.
a. |
Selbständig einchecken |
b. |
Einchecken für Barzahler sowie weitere
Barzahlungen |
|
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c. |
Schlüssel Der Schlüsselbund soll vom Gast nicht mitgenommen, sondern beim
Verlassen des Hauses immer in die Key-Box zurückgehängt werden, Hat ein Gast seinen Schlüssel/Schlüsselbund verloren, verlegt
oder irgendwo vergessen, so kann er seine Service-Nummer anrufen, |
d. |
Formalitäten beim Einchecken Jeder Gast hat beim Einchecken einen Meldezettel vollständig
auszufüllen und zu unterschreiben. Beim persönlichen Einchecken nimmt der Es sind stets die geltenden Meldevorschriften zu beachten. Der
Gast hat sich entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes anzumelden. Für vom Gast nicht ausgefüllte Meldezettel muss die Familie
Buchmann aufwändige Nachforschungen anstellen, um nachträglich |
6.
Hausordnung
Die Einhaltung der Hausordnung des jeweiligen Objekts ist ein fundamentaler Bestandteil des
Vertrags. Wird die Hausordnung von einem Gast
oder einer Person, die einem Gast zugerechnet werden kann, nicht während der gesamten Dauer des Aufenthalts in allen Punkten eingehalten, so ist dies
nicht nur ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern es werden dem Besteller oder dem Gast auch alle Kosten für Aufwendungen durch Nicht-Einhaltung
der Hausordnung in Rechnung gestellt sowie ein Schadensersatz für alle Familie Buchmann dadurch entstandenen Schäden, z. B. Polizeieinsätze,
Nachbarschaftsstreitigkeiten, etc. gefordert. Auf die Hausordnung und die Wichtigkeit der Einhaltung aller Punkte der Hausordnung wurden der Besteller
und der Gast bis zum Check-In mehrfach hingewiesen.
7.
Auschecken
Am Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei Räumung zwischen 10.00
und 14.00 Uhr kann der
halbe Zimmerpreis nachberechnet, bei einer Räumung nach 14.00 Uhr kann seitens der Familie Buchmann der volle Zimmerpreis
nachberechnet werden.
8. Leistung
der Familie Buchmann
Die Häuser der Familie Buchmann haben einen grundsätzlichen einheitlichen Qualitätsstandard,
können in Einzelheiten jedoch voneinander abweichen.
Daher ergibt sich die Leistung für den Gast immer aus der individuellen Beschreibung der Räumlichkeit/en im Internet oder verfügbarem Prospektmaterial
sowie aus der Buchungsbestätigung. Da die Räumlichkeiten immer wieder optimiert und verbessert werden, kann eine Beschreibung im Internet oder
einem
Prospekt oder Flyer von den in der Realität vorgefundenen Einzelheiten abweichen. Abweichungen von Beschreibungen und der Realität begründen
keine Preisminderung.
9.
Preise
Es gelten die Preise, die auf der Homepage der Familie Buchmann veröffentlicht sind bzw. die
Preise, die auf Anfrage dem Besteller oder dem Gast
in einem individuellen Angebot angeboten werden.
Die genannten Preise verstehen sich
einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben,
die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
Die Familie Buchmann kann vom Besteller/Gast Kaution verlangen, auch nach dem Check-in, falls es hierfür einen konkreten Anlass gibt.
Informationen zu den Rundfunkgebühren sind verfügbar unter http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html
10. Nutzung der
Räumlichkeiten
Eine Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der
überlassenen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen
als Wohnzwecken, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet, ungeachtet dessen wird verwiesen auf § 540 BGB.
Dem Besteller oder dem Gast ist es auch nicht
gestattet Einbauten in den Objekten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technische
Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen.
Rauchen ist in allen Räumlichkeiten im
gesamten Haus verboten. Für Raucher sind auf den Terrassen, Balkonen und im Garten entsprechende
Flächen verfügbar.
11. Fristlose
Kündigung
Die Familie Buchmann kann den Vertrag fristlos beenden, wenn
* der Kunde gegen die unter Ziffer 5 geregelten Nutzungsbedingungen verstößt,
* der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste sich nicht an die Hausordnung halten,
* der Gast die Räumlichkeiten anders oder abweichend als vereinbart nutzt,
* der Gast die Räumlichkeiten vertragswidrig einer anderen Person zur Nutzung überlässt,
* die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden und des Zwecks gebucht werden.
Im Falle einer fristlosen Kündigung stehen dem
Gast bzw. dem Besteller weder eine Rückerstattung des Preises noch irgendeine Art von
Schadensersatz zu.
Im Falle der fristlosen Vertragsbeendigung ist
die Räumlichkeit sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Familie Buchmann berechtigt,
die Räumlichkeit auf Kosten des Gasts zu räumen und den Key-Code zu ändern.
Gegenstände des Gastes, die die Familie
Buchmann bei dieser Gelegenheit räumt, werden von der Familie Buchmann maximal 4 Wochen
für die Abholung durch den Gast oder einen von ihm Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Die betreffenden Gegenstände können
von der Familie Buchmann jedoch so lange zurückgehalten werden, bis der Gast mögliche Rückstände beglichen hat.
12.
Zahlung
Der Preis für eine Buchung ist direkt bei der Buchung, in jedem Fall aber vor Bezug des Zimmers
zu bezahlen. Für Anschlussbuchungen
anfallende Folgebeträge sind vor Beginn des Folgezeitraums zu bezahlen.
Sollte ein Gast aus Kulanzgründen ein Zimmer
beziehen dürfen, das zum Zeitpunkt des Check-ins noch nicht bezahlt ist, so ist
die Familie Buchmann zu jedem Zeitpunkt während der Dauer des Aufenthalts des Gastes berechtigt, das Zimmer zu räumen, wenn
der Verdacht besteht, dass das Zimmer nicht mehr bezahlt wird. Für eine solche Räumung werden pauschal 150 € plus ges. Mwst.
pro Zimmer berechnet.
Für Gegenstände, die in diesem Fall aus dem
Zimmer geräumt werden, hat die Familie Buchmann ein Zurückbehaltungsrecht für
die offenen Beträge.
Gegenstände, die zurückbehalten wurden, kann
die Familie Buchmann nach Ablauf von 4 Wochen nach der Räumung nach
eigenem Gutdünken verwerten. Erlöse werden mit offenen Beträgen aufgerechnet, eventuelle Überschüsse abgerechnet und an
den Gast ausbezahlt. Gegenstände ohne Wert werden nach 4 Wochen entsorgt oder an bedürftige Personen oder eine wohltätige
Organisation verschenkt.
Sollten aufgrund von nicht bezahlten
Rechnungen rechtliche Schritte notwendig werden, so gehen Kosten für Rechtsanwälte,
gerichtliche Mahnbescheide, etc. vollumfänglich zu Lasten des Bestellers oder des Gastes. Die Familie Buchmann kann auch ihre
eigenen Leistungen und Aufwendungen in Rechnung stellen und verlangen.
13. Stornobedingungen / Vorzeitige
Abreise
Bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise: kostenlos.
Bei Stornierung 1 bis 20 Tage vor Anreise werden 100% des Rechnungsbetrags (ohne Endreinigung) berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten
Leistungen für den gesamten Buchungszeitraum ausgeschlossen.
14.
Haftung
Die Familie Buchmann haftet für Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Personen vorsätzlich
oder grob-fahrlässig verursacht haben.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Familie Buchmann übernimmt ausdrücklich
keine Haftung für vom Gast eingebrachte Gegenstände, weder für deren
Beschädigung noch für deren Verlust.
Gegenstände, die vom Gast vergessen wurden,
werden ihm nur auf Nachfrage, sein Risiko und auf seine Kosten nachgesandt.
In diesem Fall kann die Familie Buchmann eine Servicepauschale von 20 € berechnen.
Von den Gästen vergessene und nicht verlangte
Gegenstände werden von der Familie Buchmann für einen unbestimmten
Zeitraum aufgehoben und dann entweder entsorgt oder an eine bedürftige Person oder an eine wohltätige Organisation verschenkt.
Der Besteller oder der Gast haftet für alle
Schäden, die der Familie Buchmann Gast für verlorene oder mitgenommene Schlüssel
(siehe hierzu auch Punkt 5.c.) sowie fehlende oder beschädigte Gegenstände.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden
spätestens nach Abreise des Gastes bei der Endreinigung durch Vergleich der Inventarliste,
die in jeder Einheit aushängt, festgestellt und können wie folgt abgerechnet werden: tatsächlicher Preis des
fehlenden oder beschädigten Gegenstands plus 30 € Servicepauschale für die Wiederbeschaffung plus ges. Mwst.
Bei der Endreinigung wird auch der allgemeine
Zustand der Räumlichkeiten geprüft, insbesondere was Schäden an Türen und Türstöcken,
Böden, Fliesen, Wänden, etc. betrifft. Werden Schäden festgestellt, so werden diese dem Gast oder dem Besteller
oder dem Arbeitgeber eines Gastes in Rechnung gestellt.
15.
Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der
Besteller oder der Gast
Nachbesserung verlangen. Bei Nicht-Erfüllung durch die Familie Buchmann kann der Besteller oder der Gast Minderung verlangen.
Der Besteller oder der Gast ist jedoch bei
einer evtl. auftretenden Leistungsstörung verpflichtet, in vollem Umfang bei der
Behebung einer Störung mitzuwirken und einen möglichen Schaden gering zu halten. Kommt der Gast oder der Besteller
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Wird die Familie Buchmann durch höhere Gewalt
oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, so kann hieraus keine
Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die Familie Buchmann verpflichtet, sich um anderweitige
Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
16.
Tiere
Die Familie Buchmann akzeptiert Tiere gleich welcher Art und Menge nur nach vorheriger
Absprache. Die Behebung von Verschmutzungen,
die durch die mitgebrachten Tiere verursacht wurden, sind nicht im Reinigungspreis enthalten,
sondern werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.
17. Salvatorische
Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGBs rechtlich unwirksam sein oder werden, so sollen an
deren Stelle rechtlich wirksame
Formulierungen treten, die dem ursprünglichen Inhalt des betreffenden Punktes entsprechen.
Buxheim, den 27.11.2018
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