Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

1. Begriffsdefinition

Für diese AGBs werden nachfolgende Begriffe definiert:

Räumlichkeit/en   

=    

1 Bett, 1 Zimmer, 1 Wohnung, 1 Appartement oder 1 Haus jeweils mit Balkon und/oder Terrasse und/oder
Garten und/oder sonstigem Außenbereich und/oder Garage und/oder Carport und/oder Parkplatz

Besteller

=  

Person oder Firma, die Räumlichkeiten bestellt/bucht und für die Zahlung zuständig ist/haftet

Gast

=  

Person, die tatsächlich in der Räumlichkeit wohnt oder deren Auftrag-/Arbeitgeber oder eine dritte Person, wobei jede dieser Personen/Firmen für die Zahlung der Buchung zuständig ist/haftet

2. Geltungsbereich dieser AGBs
Familie Buchmann stellt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die ausschließliche Basis 
für die Vermietung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern sind die Geschäftsbedingungen der Familie Buchmann sowie die in den 
Räumlichkeiten oder auf Anfrage verfügbaren Hausordnungen. Sofern jemand für einen Dritten bucht, so ist es dessen Obliegenheit, 
diesen Dritten über die Mietbedingungen/Bestimmungen zu informieren.

3. Rechtliche Grundlagen und Gerichtsstand
Die rechtlichen Grundlagen für alle Verträge zwischen der Familie Buchmann und einem Besteller/Gast ergeben sich aus:
* den AGBs in ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Hausordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Inventarliste
* den Nutzungsbedingungen zur W-LAN Nutzung

Der Gerichtsstand für alle mit der Familie Buchmann geschlossenen Verträge ist immer Memmingen.

4. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der Familie Buchmann und dem Besteller/Gast kommt durch Buchung und Buchungsbestätigung oder durch 
Buchung und Zahlung oder durch Buchung und Bereitstellung der Räumlichkeiten zustande.

Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, 
wenn der Besteller/Gast dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung durch den Besteller/Gast
kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Portale im Internet, kann die Buchung von der 
Hinterlegung gültiger Kreditkartendaten abhängig gemacht werden.

Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte der Familie Buchmann gegenüber zusammen mit dem Gast als 
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

5. Einchecken und Schlüssel
Grundsätzlich stehen dem Gast die Räumlichkeiten ab 17.00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Andere Zeiten sind individuell zu vereinbaren.

a.   

Selbständig einchecken
Die Häuser der Familie Buchmann sind an den Eingängen mit Key-Boxen ausgestattet. Der Gast erhält für die Dauer
seines Aufenthalts einen Code für die für sein Zimmer bereitgestellte Key-Box. In der Key-Box befinden sich die Schlüssel
für die Hauseingangstüre, ggf. für die Wohnung sowie für das gebuchte Zimmer. 

 b.

Einchecken für Barzahler sowie weitere Barzahlungen
Barzahler werden von einem Mitarbeiter der Familie Buchmann persönlich eingecheckt. Für Barzahlungen sowohl beim 
Einchecken als auch für weitere Bar-Zahlungen gelten folgende Vereinbarungen:

 

  • Einchecken für Barzahler direkt beim Zimmerstandort:
    Für diesen Mehraufwand kann die
    Familie Buchmann eine Servicepauschale von 40 € plus Mwst. für einchecken in
    der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr von Montag bis Freitag und 70 € plus Mwst. für alle anderen Zeiten berechnen.

 

  • Einchecken für Barzahler OHNE Berechnung einer Servicepauschale:
    Barzahler können während der Geschäftszeiten von 8.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag ohne Berechnung 
    einer Servicepauschale direkt bei Familie Buchmann, Cathleen-Bush-Str. 8, 87740 Buxheim einchecken.

c.

Schlüssel
 

Der Schlüsselbund soll vom Gast nicht mitgenommen, sondern beim Verlassen des Hauses immer in die Key-Box zurückgehängt werden, 
um so ein Verlieren des Schlüssels oder des Schlüsselbundes zu verhindern.

Hat ein Gast seinen Schlüssel/Schlüsselbund verloren, verlegt oder irgendwo vergessen, so kann er seine Service-Nummer anrufen, 
damit ein Mitarbeiter der Familie Buchmann kommt und ihm aufsperrt. Hierfür kann die Familie Buchmann eine Servicegebühr von 
150 € plus Mwst. in Rechnung stellen.

d.

Formalitäten beim Einchecken
 

Jeder Gast hat beim Einchecken einen Meldezettel vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Beim persönlichen Einchecken nimmt der 
betreffende Mitarbeiter der Familie Buchmann diesen Meldezettel entgegen, beim selbständigen Einchecken ist der ausgefüllte Meldezettel 
in die Kommunikationsbox neben der Haus- oder Wohnungstüre zu werfen.

Es sind stets die geltenden Meldevorschriften zu beachten. Der Gast hat sich entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes anzumelden. 
Sofern der Besteller vertragliche Leistungen nicht für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellten oder sonstige ihm zurechenbare Dritte bestellt, 
hat er diese auf die Meldevorschriften hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Meldevorschriften beachtet werden.

Für vom Gast nicht ausgefüllte Meldezettel muss die Familie Buchmann aufwändige Nachforschungen anstellen, um nachträglich 
an dieses gesetzlich vorgeschriebene Dokument zu kommen. Hierfür kann die Familie Buchmann eine Servicepauschale von 
50 € plus Mwst. berechnen.

6. Hausordnung
Die Einhaltung der Hausordnung des jeweiligen Objekts ist ein fundamentaler Bestandteil des Vertrags. Wird die Hausordnung von einem Gast 
oder einer Person, die einem Gast zugerechnet werden kann, nicht während der gesamten Dauer des Aufenthalts in allen Punkten eingehalten, so ist dies
nicht nur ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern es werden dem Besteller oder dem Gast auch alle Kosten für Aufwendungen durch Nicht-Einhaltung 
der Hausordnung in Rechnung gestellt sowie ein Schadensersatz für alle Familie Buchmann dadurch entstandenen Schäden, z. B. Polizeieinsätze, 
Nachbarschaftsstreitigkeiten, etc. gefordert. Auf die Hausordnung und die Wichtigkeit der Einhaltung aller Punkte der Hausordnung wurden der Besteller 
und der Gast bis zum Check-In mehrfach hingewiesen.

7. Auschecken
Am Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei Räumung zwischen 10.00 und 14.00 Uhr kann der 
halbe Zimmerpreis nachberechnet, bei einer Räumung nach 14.00 Uhr kann seitens der Familie Buchmann der volle Zimmerpreis 
nachberechnet werden.

8. Leistung der Familie Buchmann
Die Häuser der Familie Buchmann haben einen grundsätzlichen einheitlichen Qualitätsstandard, können in Einzelheiten jedoch voneinander abweichen. 
Daher ergibt sich die Leistung für den Gast immer aus der individuellen Beschreibung der Räumlichkeit/en im Internet oder verfügbarem Prospektmaterial 
sowie aus der Buchungsbestätigung. Da die Räumlichkeiten immer wieder optimiert und verbessert werden, kann eine Beschreibung im Internet oder 
einem 
Prospekt oder Flyer von den in der Realität vorgefundenen Einzelheiten abweichen. Abweichungen von Beschreibungen und der Realität begründen 
keine Preisminderung.

9. Preise
Es gelten die Preise, die auf der Homepage der Familie Buchmann veröffentlicht sind bzw. die Preise, die auf Anfrage dem Besteller oder dem Gast 
in einem individuellen Angebot angeboten werden.

Die genannten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, 
die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen 
Vertragsabschluss
und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

Die Familie Buchmann kann vom Besteller/Gast Kaution verlangen, auch nach dem Check-in, falls es hierfür einen konkreten Anlass gibt.

Informationen zu den Rundfunkgebühren sind verfügbar unter http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

10. Nutzung der Räumlichkeiten
Eine Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen 
als Wohnzwecken, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet, ungeachtet dessen wird verwiesen auf § 540 BGB.

Dem Besteller oder dem Gast ist es auch nicht gestattet Einbauten in den Objekten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technische 
Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen.

Rauchen ist in allen Räumlichkeiten im gesamten Haus verboten. Für Raucher sind auf den Terrassen, Balkonen und im Garten entsprechende
Flächen verfügbar.

11. Fristlose Kündigung
Die Familie Buchmann kann den Vertrag fristlos beenden, wenn
* der Kunde gegen die unter Ziffer 5 geregelten Nutzungsbedingungen verstößt,
* der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste sich nicht an die Hausordnung halten,
* der Gast die Räumlichkeiten anders oder abweichend als vereinbart nutzt,
* der Gast die Räumlichkeiten vertragswidrig einer anderen Person zur Nutzung überlässt,
* die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden und des Zwecks gebucht werden.

Im Falle einer fristlosen Kündigung stehen dem Gast bzw. dem Besteller weder eine Rückerstattung des Preises noch irgendeine Art von 
Schadensersatz zu.

Im Falle der fristlosen Vertragsbeendigung ist die Räumlichkeit sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Familie Buchmann berechtigt,
die Räumlichkeit auf Kosten des Gasts zu räumen und den Key-Code zu ändern.

Gegenstände des Gastes, die die Familie Buchmann bei dieser Gelegenheit räumt, werden von der Familie Buchmann maximal 4 Wochen 
für die Abholung durch den Gast oder einen von ihm Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Die betreffenden Gegenstände können 
von der Familie Buchmann jedoch so lange zurückgehalten werden, bis der Gast mögliche Rückstände beglichen hat.

12. Zahlung
Der Preis für eine Buchung ist direkt bei der Buchung, in jedem Fall aber vor Bezug des Zimmers zu bezahlen. Für Anschlussbuchungen 
anfallende Folgebeträge sind vor Beginn des Folgezeitraums zu bezahlen.

Sollte ein Gast aus Kulanzgründen ein Zimmer beziehen dürfen, das zum Zeitpunkt des Check-ins noch nicht bezahlt ist, so ist 
die Familie Buchmann zu jedem Zeitpunkt während der Dauer des Aufenthalts des Gastes berechtigt, das Zimmer zu räumen, wenn
der Verdacht besteht, dass das Zimmer nicht mehr bezahlt wird. Für eine solche Räumung werden pauschal 150 € plus ges. Mwst.
pro Zimmer berechnet.

Für Gegenstände, die in diesem Fall aus dem Zimmer geräumt werden, hat die Familie Buchmann ein Zurückbehaltungsrecht für 
die offenen Beträge.

Gegenstände, die zurückbehalten wurden, kann die Familie Buchmann nach Ablauf von 4 Wochen nach der Räumung nach 
eigenem Gutdünken verwerten. Erlöse werden mit offenen Beträgen aufgerechnet, eventuelle Überschüsse abgerechnet und an 
den Gast ausbezahlt. Gegenstände ohne Wert werden nach 4 Wochen entsorgt oder an bedürftige Personen oder eine wohltätige 
Organisation verschenkt.

Sollten aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen rechtliche Schritte notwendig werden, so gehen Kosten für Rechtsanwälte, 
gerichtliche Mahnbescheide, etc. vollumfänglich zu Lasten des Bestellers oder des Gastes. Die Familie Buchmann kann auch ihre 
eigenen Leistungen und Aufwendungen in Rechnung stellen und verlangen.

13. Stornobedingungen / Vorzeitige Abreise
Bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise: kostenlos.
Bei Stornierung 1 bis 20 Tage vor Anreise werden 100% des Rechnungsbetrags (ohne Endreinigung) berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten 
Leistungen für den gesamten Buchungszeitraum ausgeschlossen.

14. Haftung
Die Familie Buchmann haftet für Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Personen vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursacht haben. 
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Die Familie Buchmann übernimmt ausdrücklich keine Haftung für vom Gast eingebrachte Gegenstände, weder für deren
Beschädigung noch für deren Verlust.

Gegenstände, die vom Gast vergessen wurden, werden ihm nur auf Nachfrage, sein Risiko und auf seine Kosten nachgesandt. 
In diesem Fall kann die Familie Buchmann eine Servicepauschale von 20 € berechnen.

Von den Gästen vergessene und nicht verlangte Gegenstände werden von der Familie Buchmann für einen unbestimmten 
Zeitraum aufgehoben und dann entweder entsorgt oder an eine bedürftige Person oder an eine wohltätige Organisation verschenkt.

Der Besteller oder der Gast haftet für alle Schäden, die der Familie Buchmann Gast für verlorene oder mitgenommene Schlüssel 
(siehe hierzu auch Punkt 5.c.) sowie fehlende oder beschädigte Gegenstände.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden spätestens nach Abreise des Gastes bei der Endreinigung durch Vergleich der Inventarliste, 
die in jeder Einheit aushängt, festgestellt und können wie folgt abgerechnet werden: tatsächlicher Preis des 
fehlenden oder beschädigten Gegenstands plus 30 € Servicepauschale für die Wiederbeschaffung plus ges. Mwst.

Bei der Endreinigung wird auch der allgemeine Zustand der Räumlichkeiten geprüft, insbesondere was Schäden an Türen und Türstöcken, 
Böden, Fliesen, Wänden, etc. betrifft. Werden Schäden festgestellt, so werden diese dem Gast oder dem Besteller 
oder dem Arbeitgeber eines Gastes in Rechnung gestellt.

15. Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Besteller oder der Gast 
Nachbesserung verlangen. Bei Nicht-Erfüllung durch die Familie Buchmann kann der Besteller oder der Gast Minderung verlangen.

Der Besteller oder der Gast ist jedoch bei einer evtl. auftretenden Leistungsstörung verpflichtet, in vollem Umfang bei der 
Behebung einer Störung mitzuwirken und einen möglichen Schaden gering zu halten. Kommt der Gast oder der Besteller 
dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

Wird die Familie Buchmann durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, so kann hieraus keine 
Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die Familie Buchmann verpflichtet, sich um anderweitige 
Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

16. Tiere
Die Familie Buchmann akzeptiert Tiere gleich welcher Art und Menge nur nach vorheriger Absprache. Die Behebung von Verschmutzungen, 
die durch die mitgebrachten Tiere verursacht wurden, sind nicht im Reinigungspreis enthalten, 
sondern werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

17. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGBs rechtlich unwirksam sein oder werden, so sollen an deren Stelle rechtlich wirksame 
Formulierungen treten, die dem ursprünglichen Inhalt des betreffenden Punktes entsprechen.

Buxheim, den 27.11.2018

 

Telefonische Bestellung unter:

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